Zu den durchführbaren Restaurierungsmaßnahmen
gehören:
- Bergung und Sicherung von Großobjekten
- Schädlingsbekämpfung
- Festigung und Konservierung zerstörter Holzsubstanz
- Ergänzung von Massivholz und Furnierauflagen
- Rekonstruktion historischer Konstruktionselemente
- Ergänzung und Nachbildung geschnitzter und gedrechselter
Dekorationselemente
- Festigung und Ergänzung von Farbschichten und
Vergoldungen auf Holzoberflächen
- Regenerierung, Erneuerung und Retusche transparenter und
eingefärbter Oberflächenüberzüge wie z.
B. Schellack- und Wachspolituren
- Konservierung von Funktions- und Dekorationselementen aus
Metall in Verbindung mit Holzbauteilen
- Wartung und Kontrolle von Objekten in Museumsbeständen
und im Bereich der Baudenkmalpflege
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